Antrag Behindertenbeirat

Antrag für einen Aktionsplan zur Umsetzung der

Behindertenrechtskommission im Kreis Bergstraße

 

Ebenso möchten wir Sie bitten folgenden Antrag in der Ausschuss-Sitzung zu behandeln. Wir würden es begrüßen, wenn als Ergebnis der Ausschuss-Sitzung es zu einer gemeinsamen parteiübergreifenden Lösung des Problems kommen würde. Daher bitten wir Sie uns vor der Präsidiums-Sitzung mitzuteilen, ob das Verfahren so möglich ist oder ob ein Antrag der SPDKreistagsfraktion für die nächste Sitzungsrunde nötig ist.

Vorbemerkung zum Antrag:

Mit der Ratifikation der Behindertenrechtskommission im März 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft herzustellen. Das bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen Lebensbereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich sein soll. Dies wiederum setzt voraus, dass auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die Voraussetzungen für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden können.

 

Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist die sogenannte „Inklusion“. Das bedeutet: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen. Niemand darf ausgegrenzt werden.

 

Der Ausschuss möge beschließen:

 

Der Ausschuss setzt sich dafür ein, auch im Kreis Bergstraße einen Aktionsplan zu erstellen und die Bedingungen dafür weiter zu verbessern, dass die Inhalte der Behindertenrechtskommission umgesetzt werden können. Entsprechend dem Anspruch dieser Konvention soll dieser Aktionsplan in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Verbänden erstellt werden.

 

Erster wichtiger Schritt, der bereits vor Erarbeitung des Aktionsplanes umgesetzt werden sollte, ist die Einrichtung eines Behindertenbeirates. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in diesem Gremium vertreten sind. Der Behindertenbeirat soll sich als „Lobby für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ verstehen und die Umsetzung von Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, sondern auch für Menschen mit intellektuellen und kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen vorantreiben.

 

Zielsetzung ist die Bündelung der Interessen der im Kreis tätigen Organisationen, Verbände, und Selbsthilfegruppen.

 

Ein weiterer Schritt (der Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat) sollte die Erstellung einer Informationsbroschüre für Menschen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind und für deren Angehörige, sein (sowohl in Papierform als auch Online). Diese Informationsbroschüre sollte als Wegweiser, orientiert an den unterschiedlichen Lebensphasen, die wichtigsten Kontaktadressen von Anlaufstellen, Einrichtungen und Beratungsangeboten in der Region enthalten.

 

Wichtigste Aufgabe des Behindertenbeirates muss es sein, gemeinsam mit politisch Verantwortlichen im Kreis Bergstraße orientiert am Leitbild der Inklusion aktiv am Abbau von Barrieren mitzuarbeiten – auch beim Abbau von Barrieren in den Köpfen.

 

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